Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heartbeats Hamburg GmbH

§ 1
Geltungsbereich; Begriffsbestimmung

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Angebote und Leistungen der Heartbeats Hamburg GmbH (im Folgenden „HEARTBEATS“) und ihren Kunden (im Folgenden „KUNDE“), soweit der KUNDE Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des KUNDEN werden nicht anerkannt, es sei denn, HEARTBEATS hat seine Zustimmung zu diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich erklärt.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen HEARTBEATS und dem KUNDEN (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag Voraussetzung.

(5) „Auftrag“ bezeichnet im Folgenden jeweils das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp.

§ 2
Abwicklung von Aufträgen

(1) Angebote von HEARTBEATS, welche Preise enthalten, kann der KUNDE innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist HEARTBEATS an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Erstellt HEARTBEATS einen Kostenvoranschlag, so ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den KUNDEN zu sehen, die der schriftlichen Annahmeerklärung durch HEARTBEATS bedarf. Bis dahin getroffene Vereinbarungen, insbesondere mündliche (Termin-)Absprachen, sind unverbindlich.

(2) Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen von bereits getroffenen Aufträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von HEARTBEATS.

(3) Besprechungsprotokolle, die HEARTBEATS fertigt und dem KUNDEN übermittelt, werden als kaufmännisches Bestätigungsschreiben angesehen. Widerspricht der KUNDE einem Besprechungsprotokoll nicht innerhalb von drei Werktagen in Schriftform, werden die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen Auftragsgegenstand.

§ 3
Leistungsumfang

(1) Der Umfang der durch HEARTBEATS zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen bei Vertragsschluss aktuellen Produkt- und Leistungsbeschreibung, den Ausschreibungsunterlagen, Briefings und Projektverträgen von HEARTBEATS sowie den mündlichen Vereinbarungen.

(2) Soweit Leistungen vereinbart werden, die über die allgemeine Produkt- und Leistungsbeschreibung hinausgehen oder von diesen abweichen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in dem KUNDEN überlassenen Informationsunterlagen bleiben vorbehalten, ohne dass der KUNDE daraus Rechte herleiten könnte.

§ 4
Mitwirkung des KUNDEN

(1) Der KUNDE stellt HEARTBEATS unaufgefordert alle für die Erreichung des Vertragszieles dienlichen Informationen über Marketingziele, Märkte, Produkt und Dienstleitungen unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Soweit es Genehmigungen oder Freigaben seitens des KUNDEN bedarf, werden diese durch den KUNDEN so rechtzeitig erteilt, sodass die Erreichung des Vertragszieles nicht verzögert wird. Entstehen durch eine verspätete oder verweigerte Genehmigung Mehrkosten, sind diese vom KUNDEN zu tragen. Gleiches gilt für ein hierdurch verursachtes Qualitätsrisiko.

(3) Der KUNDE trägt dafür Sorge, dass alle Materialien, die er HEARTBEATS zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind und stellt HEARTBEATS insoweit von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.

(4) Sofern der KUNDE Inhalte liefert, die in die Leistungen von HEARTBEATS integriert werden sollen, erfolgt die Bereitstellung der Inhalte in elektronisch verwertbarer Form. Sofern die Vorlagen in anderen Dateiformaten als von HEARTBEAT vorab mitgeteilt geliefert werden, sind etwaige Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.

(5) Weicht der KUNDE während der Erfüllung eines Auftrags von zwischen dem KUNDEN und HEARTBEATS getroffenen Vereinbarungen ab, ist HEARTBEATS berechtigt, den Auftrag bis zur Klärung der Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die getroffenen Vereinbarungen zu unterbrechen. Vereinbarte Liefertermine verlieren damit ihre Gültigkeit. Der KUNDE verpflichtet sich, die durch Unterbrechungen gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 entstandenen Ausfallzeiten von HEARTBEATS auf Stundenhonorarbasis zu erstatten. § 11 findet entsprechende Anwendung. Können die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem KUNDEN und HEARTBEATS in Bezug auf die getroffenen Vereinbarungen nicht gelöst werden und wird der Auftrag vorzeitig beendet, ist der KUNDE verpflichtet, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung an HEARTBEATS zu zahlen; § 13 findet entsprechende Anwendung.

§ 5
Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Wenn ein an HEARTBEATS erteilter Auftrag Gestaltungsaufgaben zum Gegenstand hat, sind diese als persönlich geistige Schöpfung durch das Urhebergesetz geschützt. Dies gilt unabhängig davon, ob die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe erreicht ist.

(2) HEARTBEATS räumt dem KUNDEN nach Erfüllung aller, den Auftrag betreffenden Zahlungsverpflichtungen die für die Verwendung der Leistungen und Arbeiten erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang ein, in dem es für den Auftrag vereinbart worden oder erforderlich ist. HEARTBEATS erfüllt ihre Verpflichtungen durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Vertragsgebiet für die im Auftrag jeweils vorgesehenen Medien und die jeweils vorgesehene Einsatzdauer der (Werbe-)Maßnahme. Die übertragenen Nutzungsrechte schließen die Befugnis des KUNDEN ein, das Arbeitsergebnis beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden. Der KUNDE ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung von HEARTBEATS.

(3) Zieht HEARTBEATS zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird HEARTBEATS die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung erwerben und an den KUNDEN übertragen. Sollten Nutzungsrechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich sein oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird HEARTBEATS den KUNDEN darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der KUNDE.

(4) HEARTBEATS steht ein Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung der Arbeitsergebnisse zu.

(5) Alle Urheber- und Nutzungsrechte an den von HEARTBEATS im Rahmen eines Pitches oder einer Präsentation vorgelegten Ergebnissen verbleiben bei HEARTBEATS. Das gilt auch für die Verwertungsrechte von Planungsleistungen, Vorlagen, Dateien, Ideen und sonstigen Arbeitsleistungen.

(6) HEARTBEATS darf die von ihr entwickelten Arbeiten angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag zum Zwecke der Eigenwerbung publizieren, insbesondere auf seiner Webseite oder Social-Media-Profilen.

§ 6
Beauftragung und Leistungen von Dritten

(1) HEARTBEATS ist berechtigt, alle Leistungen selbst zu erbringen oder Dritte nach Maßgabe des diesen AGB zugrunde liegenden Vertrages zu beauftragen. Die Auswahl von Dritten (insbesondere Grafiker, Fotografen, Lithografen, Druckereien, Lektorat, Reproanstalten, Filmproduzenten, Tonstudios, Sprecher, Modelle, Dummy-Bau, Software-Entwickler) liegt im Ermessen von HEARTBEATS. HEARTBEATS orientiert sich an den Wünschen des KUNDEN sowie den Vertragszielen.

(2) Die Beauftragung Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des KUNDEN, sofern HEARTBEATS dem KUNDEN den Namen und die Anschrift des Dritten genannt und der KUNDE nicht innerhalb einer Frist von einer Woche der Beauftragung des Dritten in Schriftform widersprochen hat.

(3) Im Auftrag des Kunden erteilt HEARTBEATS Aufträge an Werbeträger und andere Dienstleister im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte in Anspruch genommen, erhält der KUNDE bei Nichterfüllung der Rabattvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort zur Zahlung fällig wird. Der KUNDE stellt HEARTBEATS insofern gegenüber dem Werbeträger auf erstes Anfordern frei.

(4) Der KUNDE ist darüber informiert, dass bei der Erteilung von Aufträgen im künstlerischen, konzeptionellen und (werbe-)beraterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe, sowie die Kosten für die Inanspruchnahme von Verwertungsrechten Dritter, Zölle und sonstige, auch nachträgliche entstehende Abgaben, hat der KUNDE zu tragen. Diese Abgabe darf vom KUNDEN nicht von der Rechnung von HEARTBEATS in Abzug gebracht werden.

(5) Der KUNDE hat dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Anmelde- und Abgabenpflichten erfüllt werden.

§ 7
Lieferung

Erfüllungsort ist der Sitz von HEARTBEATS. Soweit eine Lieferung von Arbeitsergebnissen an den KUNDEN vereinbart ist, ist die Lieferverpflichtung von HEARTBEATS mit der Versendung erfüllt. Das Transportrisiko und die Kosten des Transports werden vom KUNDEN getragen. Dies gilt unabhängig davon, welches Medium genutzt wird.

§ 8
Termine

(1) Alle vereinbarten Termine werden durch HEARTBEATS mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet.

(2) Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen und Fixgeschäften bedarf der Schriftform. Soweit zur Leistungserbringung die Mitwirkung des KUNDEN erforderlich ist, beginnen etwaige Fristen zur Leistungserfüllung nicht vor der Erbringung der Mitwirkungspflicht.

(3) Die Leistungspflicht von HEARTBEATS ruht für die Zeit des Zahlungsverzugs des KUNDEN. Dies gilt unabhängig davon, ob der Zahlungsverzug aus diesem oder einem anderen Auftrag herrührt.

(4) Eine Verzögerung der Leistung oder Leistungserbringung, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen, die nicht in den Risikobereich von HEARTBEATS fallen, hat HEARTBEATS nicht zu vertreten. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall des Kommunikationsnetzes und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Postzustellern, Kurierdienstleistern oder Logistikunternehmen. Dies gilt auch, wenn vorgenannte Störungen bei Unterlieferanten, Unterauftragnehmern oder sonstigen von HEARTBEATS mit Aufgaben aus diesem Vertrag betrauten Dritten eintreten.

§ 9
Gewährleistung

(1) Der KUNDE hat die von HEARTBEATS erbrachten Arbeiten, Leistungen und Waren unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor der Nutzung oder Weiterverarbeitung, auf das Vorliegen von Mängeln zu überprüfen. Das Vorliegen eines solchen Mangels ist unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen.

(2) Im Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt.

(3) Wird das Vorliegen eines Mangels erst später offensichtlich, ist der Mangel innerhalb von zwei Wochen nach Erkennen durch den KUNDEN zu rügen. Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflicht, gilt die Ware in Ansehung des jeweiligen Mangels als genehmigt.

(4) Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der (Teil-) Abnahme, in anderen Fällen nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.

§ 10
Haftungsbeschränkung

(1) HEARTBEATS haftet dem KUNDEN gegenüber im Rahmen des Vertragsverhältnisses für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung von HEARTBEATS, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt, auf Fälle von Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des KUNDEN oder wenn es sich bei der Verletzung um eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt. Gleiches gilt für den Ersatz des Verzugsschadens (§ 286 BGB) oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet HEARTBEATS für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Besteht nach dem vorherigen Absatz die Haftung von HEARTBEATS für einen Schaden, ist diese auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die Fälle, in denen HEARTBEATS im Rahmen eines Auftrags Zusatzprogramme von Dritten verwendet, welche die Funktionen von Webanwendungen und Desktop-Programmen erweitern (sog. Plug-ins).

(3) Der KUNDE hat die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen, insbesondere solcher des Wettbewerbs-, des Urheber- sowie des speziellen Werberechts. Die Haftung von HEARTBEATS für Schäden des KUNDEN, welche sich aus einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ergeben, ist ausgeschlossen. Der KUNDE stellt HEARTBEATS insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(4) Die im Rahmen einer Werbemaßnahme oder sonstigen Beratungsleistung getroffenen Sachaussagen zu Produkten oder Leistungen des KUNDEN erfolgen in dessen Auftrag. Für das Zutreffen dieser Aussagen haftet HEARTBEATS nicht.

(5) HEARTBEATS haftet nicht für die Schutz- und Eintragungsfähigkeit eines gewerblichen Schutzrechts, der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Entwürfe und Konzeptionen.

(6) HEARTBEATS haftet ferner nicht für über ihre Dienste übermittelte Informationen, weder für ihre Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

(7) Schadensersatzansprüche des KUNDEN verjähren unbeschadet des § 202 BGB nach einem Jahr, soweit HEARTBEATS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 11
Honorar

(1) Ist zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall nicht anderes geregelt, werden die von HEARTBEATS erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen der beteiligten Mitarbeiter abgerechnet.

(2) Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich von dem vereinbarten Honorar umfasst sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt auch für Zusatzkosten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich werden.

(3) Kostenvoranschläge von HEARTBEATS sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 20 % überschritten werden, informiert HEARTBEATS den KUNDEN unverzüglich über die höheren Kosten. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der KUNDE der Überschreitung der Kosten nicht innerhalb von einer Woche widerspricht.

(4) Tritt HEARTBEATS im Rahmen eines Pitches oder einer Präsentation in Vorleistung, steht ihr ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von HEARTBEATS für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. § 11 Abs. 1 gilt entsprechend.

(5) Soweit ein Auftrag infolge der vorzeitigen Kündigung oder aus einem sonstigen Grund, den HEARTBEATS nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden kann, ist HEARTBEATS berechtigt, vom KUNDEN einen ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Anteil des Honorars zu verlangen. 

§ 12
Zahlungsbedingungen

(1) Die angebotenen Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den von HEARTBEATS angebotenen Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Rechnungen von HEARTBEATS sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann nur auf das in der Rechnung von HEARTBEATS bezeichnete Konto oder bar erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(3) HEARTBEATS kann vom KUNDEN Vorauszahlungen in Höhe von bis zu 50 % des Gesamthonorars verlangen, wenn Vorauszahlungen zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. Leistet der KUNDE in einem solchen Fall die Vorauszahlung nicht oder nicht fristgemäß, ist HEARTBEATS berechtigt, Leistungen und Liefergegenstände bis zur Zahlung zurückzuhalten. An nach § 8 vereinbarte Termine ist HEARTBEATS in diesem Fall nicht gebunden.

(4) Bei längerfristigen Aufträgen ist HEARTBEATS berechtigt, nach jeweils einem Monat die bis dahin geleistete Arbeit abzurechnen bzw. den auf diesen Zeitraum entfallenden Teil des Honoraranspruches geltend zu machen.

(5) Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den KUNDEN ist nur mit von HEARTBEATS anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(6) Soweit Einwendungen und Gegenansprüche gegen Abrechnungen von HEARTBEATS bestehen, sind diese spätestens zwei Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum zu erheben; die Fälligkeit der Zahlung wird hierdurch nicht berührt. Lässt der KUNDE die Frist verstreichen, gilt die Rechnung als genehmigt. HEARTBEATS verpflichtet sich, den KUNDEN durch gesonderte Erklärung bei Beginn dieser Frist auf diese Rechtsfolge hinzuweisen.

(7) Ist der KUNDE mit der Zahlung einzelner Teilbeträge in Verzug (§ 286 BGB), ist HEARTBEATS zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt; einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt hiervon unberührt.

(8) Bis zur vollständigen Zahlung aller Honoraransprüche behält sich HEARTBEATS das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen vor.

§ 13
Stornierung von Aufträgen

(1) Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen durch den KUNDEN, ersetzt der KUNDE HEARTBEATS alle dadurch anfallenden Kosten und stellt HEARTBEATS von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.

(2) Bei Stornierung eines Auftrages nach Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde, bis zu 50 % der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen.

(3) Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Netto-Angebotspreis.

(4) Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.

§ 14
Verschwiegenheitsverpflichtung

(1) Der KUNDE verpflichtet sich, die im Rahmen eines Pitches oder einer Präsentation erlangten Kenntnisse vertraulich zu behandeln. Insbesondere ist der KUNDE nicht berechtigt, die durch HEARTBEATS entwickelte Idee ohne Zustimmung von HEARTBEATS anderweitig in einer dem Vertragszweck widersprechenden Art und Weise zu nutzen. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Ergebnissen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den erzielten Ergebnissen keinen Niederschlag gefunden haben.

(2) Der KUNDE verpflichtet sich auch in Bezug auf sonstige Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, von denen er im Rahmen eines Auftrags Kenntnis erlangt, diese nicht aufzuzeichnen oder weiterzugeben.

(3) In der Annahme eines Honorars für die Durchführung einer Präsentation liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Ergebnisse und Ideen durch den KUNDEN.

(4) Der KUNDE ist auch nach Abschluss sowie im Falle einer vorzeitigen Beendigung eines Auftrags, gleich aus welchem Grund, gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(5) Verstößt der KUNDE schuldhaft gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit im Sinne dieses § 14, kann HEARTBEATS vom KUNDEN die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe fordern, deren Höhe gemäß § 315 BGB in das billige Ermessen von HEARTBEATS gestellt wird. Sie unterliegt im Streitfall der gerichtlichen Überprüfung.

§ 15
Datenschutz

Soweit HEARTBEATS im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten des KUNDEN, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Mitarbeiter erhebt, speichert oder verarbeitet, stellt HEARTBEATS durch geeignete Maßnahmen sicher, dass alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden.

§ 16
Schlussbestimmungen

(1) Diese AGB und alle vertraglichen Beziehungen zwischen HEARTBEATS und dem KUNDEN unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus einem Auftrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.

Hamburg, Januar 2022